AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Vertragsgegenstand / angebotene Leistungen
Gegenstand des Vertrages ist die Erstellung tierärztlicher Einschätzungen und Privatgutachten zu medizinischen Fragestellungen im Zusammenhang mit Hunden und Katzen. Die Leistungen werden ausschließlich im Rahmen privater Beauftragungen erbracht; eine öffentliche Bestellung oder Vereidigung als Sachverständiger liegt nicht vor.
Der Gutachter bietet insbesondere folgende Leistungen an:
- Ersteinschätzung:
Nach Kontaktaufnahme durch den Auftraggeber erfolgt eine erste Sichtung der zur Verfügung gestellten medizinischen Unterlagen sowie ein telefonisches oder digitales Beratungsgespräch (z. B. per Video-Call). Ziel ist eine erste medizinisch-fachliche Einschätzung des Falls, insbesondere hinsichtlich der Frage, ob ein weiterer rechtlicher oder außergerichtlicher Schritt aus tierärztlicher Sicht sinnvoll erscheint.
- Privatgutachten:
Auf Wunsch des Auftraggebers wird ein schriftliches tierärztliches Privatgutachten erstellt. Dieses kann zur Unterstützung in Gesprächen mit behandelnden Tierärzt:innen, Züchter:innen, Versicherungen oder einer anwaltlichen Vertretung genutzt werden. Es kann auch als Grundlage in rechtlichen Auseinandersetzungen dienen. Das Gutachten stellt ausdrücklich kein gerichtliches Gutachten dar.
- Persönliche Untersuchungen:
Persönliche Untersuchungen eines Tieres oder eine Besichtigung vor Ort erfolgen nur in begründeten Ausnahmefällen und bedürfen eines separaten Kostenvoranschlags sowie einer gesonderten Vereinbarung.
- Gerichtliche Verwendung / Zeugenvernehmung:
Wird der Gutachter im Zusammenhang mit einem durch ihn erstellten Privatgutachten in einem gerichtlichen Verfahren (z. B. als sachverständiger Zeuge) angehört oder beigezogen, ist der damit verbundene zusätzliche Aufwand vom Auftraggeber zu vergüten. Die Vergütung erfolgt auf Basis eines gesonderten Angebots oder – soweit nicht anders vereinbart – gemäß dem jeweils geltenden Stundensatz zuzüglich etwaiger Aufwendungen (z. B. Reisezeit, Fahrtkosten).
Hinweis: Die Tätigkeit des Gutachters umfasst keine tierärztliche Behandlung oder individuelle Therapieempfehlung. Es handelt sich ausschließlich um eine gutachterliche Einschätzung medizinischer Sachverhalte.
2. Zustandekommen des Vertrags / Ablauf des Auftrags
2.1. Die Kontaktaufnahme durch den Auftraggeber erfolgt in der Regel über das Kontaktformular auf der Website oder per E-Mail. Diese erste Kontaktaufnahme ist unverbindlich und kostenlos.
2.2. Nach Prüfung des Anliegens erhält der Auftraggeber ein Informationsschreiben mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie einen Gutachtervertrag zur Durchsicht.
2.3. Ein verbindlicher Vertrag kommt erst durch Rücksendung des unterzeichneten Gutachtervertrags in digitaler Form (z. B. als PDF per E-Mail) zustande. Ohne vorliegende schriftliche Beauftragung wird keine kostenpflichtige Beratung durchgeführt.
2.4. Nach Vertragsschluss erfolgt die Erstberatung, bestehend aus der Sichtung der eingereichten Unterlagen und einem telefonischen oder digitalen Gespräch (z. B. Video-Call), in dem eine erste medizinische Einschätzung zum Fall gegeben wird.
2.5. Wünscht der Auftraggeber im Anschluss die Erstellung eines schriftlichen Gutachtens, so wird dieses gesondert beauftragt. Im Rahmen der Erstberatung erfolgt eine realistische Schätzung des zu erwartenden Zeitaufwands sowie die Erstellung eines unverbindlichen Kostenvoranschlags (KVA).
2.6. Der Kostenvoranschlag stellt eine Schätzung auf Basis der zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Informationen dar. Sollte es im weiteren Verlauf z. B. durch nachträglich eingereichte Unterlagen, neue Fragestellungen oder zusätzlichen Aufwand zu einer Änderung des Umfangs kommen, kann sich auch der Zeit- und Kostenrahmen entsprechend anpassen. Eine Abweichung des tatsächlichen Aufwands vom KVA von bis zu 20 % gilt als üblich und ist zulässig.
3. Vergütung / Zahlungsbedingungen
3.1. Die Vergütung richtet sich nach dem jeweils gültigen Honorarverzeichnis des Gutachters und wird dem Auftraggeber vor Vertragsschluss transparent mitgeteilt.
3.2. Für die Erstberatung (inkl. Sichtung der Unterlagen und telefonischer oder digitaler Fallbesprechung) wird ein Pauschalhonorar in Höhe von 200 € berechnet. Dieses Honorar ist nach Durchführung der Erstberatung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Bei anschließender Beauftragung eines schriftlichen Gutachtens wird das Honorar vollständig angerechnet.
3.3. Die Erstellung eines schriftlichen Gutachtens erfolgt auf Basis eines Stundensatzes von 120 €. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Zeitaufwand. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Übersendung des Gutachtens und der Rechnung fällig.
3.4. Sofern im Einzelfall weitere Leistungen (z. B. persönliche Untersuchung eines Tieres oder gerichtliche Mitwirkung) erforderlich werden, erfolgt die Abrechnung auf Basis eines gesonderten Angebots.
3.5. Die Rechnung wird in der Regel per E-Mail übermittelt. Bei Zahlungsverzug ist der Gutachter berechtigt, Verzugszinsen und Mahnkosten (15 Euro pro Mahnung) geltend zu machen. Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt das Gutachten Eigentum des Gutachters und darf nicht verwendet oder weitergegeben werden.
3.6. Hinweis zur Kostenübernahme durch Rechtsschutzversicherung: In vielen Fällen können die Kosten für ein tierärztliches Privatgutachten ganz oder teilweise von einer bestehenden Rechtsschutzversicherung übernommen werden. Der Auftraggeber ist für die Klärung der Kostenübernahme gegenüber seiner Versicherung selbst verantwortlich.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
4.1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Gutachter alle für die Begutachtung erforderlichen Informationen, Unterlagen und medizinischen Befunde vollständig, wahrheitsgemäß und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
4.2. Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Gutachter über alle relevanten Änderungen des Sachverhalts (z. B. neue Diagnosen, Nachbehandlungen, Tierarztwechsel) unverzüglich informiert wird. Nachträglich eingereichte Unterlagen oder Informationen können den Bearbeitungsaufwand und die Begutachtungsdauer erhöhen.
4.3. Der Gutachter verpflichtet sich zur unabhängigen, sachlich fundierten Bewertung des Sachverhalts. Emotionale oder persönliche Anliegen des Auftraggebers werden respektvoll berücksichtigt, beeinflussen jedoch nicht die inhaltliche Aussagekraft des Gutachtens.
4.4. Sollte im Ausnahmefall eine persönliche Untersuchung des Tieres erforderlich und vereinbart werden, erfolgt diese in Absprache mit dem Auftraggeber an einem geeigneten Ort. Die Organisation hierfür obliegt dem Auftraggeber, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
4.5. Der Gutachter nimmt im Rahmen seiner Tätigkeit keine direkte Kommunikation mit Dritten (z. B. behandelnde Tierärzt:innen, Züchter:innen, Hundetrainer:innen oder Tierheilpraktiker:innen) auf. Der Austausch mit Dritten obliegt ausschließlich dem Auftraggeber oder ggf. dessen rechtlicher Vertretung.
5. Urheberrecht / Nutzungsrechte
5.1. Das vom Gutachter erstellte Gutachten ist urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte an Text, Struktur und etwaigem Bild- oder Datenmaterial verbleiben beim Gutachter.
5.2. Der Auftraggeber erhält mit vollständiger Bezahlung ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an dem Gutachten – ausschließlich für den im Rahmen der Auftragserteilung genannten Zweck (z. B. zur Verwendung gegenüber einem behandelnden Tierarzt, Züchter, einer Versicherung oder einer anwaltlichen Vertretung).
5.3 Das Gutachten ist nicht zur Weitergabe oder Veröffentlichung bestimmt und erfolgt unter Wahrung berufsrechtlicher Vorgaben.
5.4. Eine darüber hinausgehende Nutzung – insbesondere die Vervielfältigung, Veröffentlichung, Bearbeitung oder Weitergabe an Dritte – ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Gutachters zulässig. Dies gilt auch für die Veröffentlichung von Inhalten oder Auszügen des Gutachtens in sozialen Medien, Online-Foren oder vergleichbaren digitalen Plattformen.
5.5. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, das Gutachten in Teilen oder in veränderter Form zu verwenden oder als eigenes Gutachten auszugeben.
6. Haftung
6.1. Der Gutachter erstellt das Gutachten mit größtmöglicher Sorgfalt, unparteiisch und auf Grundlage des aktuellen medizinischen Wissensstands. Die Bewertung erfolgt ausschließlich auf Basis der zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen.
6.2. Eine Haftung des Gutachters für Schäden materieller oder immaterieller Art ist ausgeschlossen, sofern nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt. Dies gilt unabhängig davon, ob sich der Anspruch aus vertraglichen oder außervertraglichen Umständen ergibt.
6.3. Das Gutachten stellt keine rechtliche Beratung dar und enthält auch keine Erfolgsgarantie für ein mögliches juristisches Verfahren. Der Gutachter haftet nicht für rechtliche, versicherungsrechtliche oder finanzielle Folgen, die aus der Verwendung des Gutachtens durch den Auftraggeber oder Dritte entstehen.
6.4. Wird das Gutachten vom Auftraggeber an Dritte (z. B. Tierärzte, Züchter, Versicherungen, Gerichte oder Anwälte) weitergegeben, geschieht dies auf eigenes Risiko. Für Schäden, die durch eine unsachgemäße oder unvollständige Verwendung entstehen, übernimmt der Gutachter keine Haftung.
6.5. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Gutachter von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die aus einer unautorisierten Nutzung oder Weitergabe des Gutachtens resultieren.
7. Kündigung / Rücktritt / Stornierung
7.1. Beide Vertragsparteien haben das Recht, den Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Die Kündigung hat in Textform (z. B. per E-Mail) zu erfolgen.
7.2. Als wichtiger Grund gilt unter anderem:
- eine schwerwiegende Pflichtverletzung durch eine der Parteien,
- eine nachhaltige Verweigerung der Mitwirkung durch den Auftraggeber,
- die wiederholte Nichtbereitstellung relevanter Unterlagen oder Informationen,
- ein gestörter Vertrauensrahmen, der eine sachliche Bearbeitung unmöglich macht.
7.3. Wird der Vertrag nach bereits erfolgter Erstberatung, aber vor Beauftragung eines schriftlichen Gutachtens beendet, ist nur das Pauschalhonorar für die Erstberatung zu zahlen.
7.4. Wird ein bereits beauftragtes Gutachten storniert, so ist der Gutachter berechtigt, pauschal 50 % des im Kostenvoranschlag genannten Betrags als Entschädigung zu berechnen. Ein Anspruch auf ein (Teil-)Gutachten oder die Herausgabe bereits erarbeiteter Inhalte besteht in diesem Fall nicht.
7.5. Ein Rücktritt nach Übersendung des vollständigen Gutachtens ist ausgeschlossen. Der Vergütungsanspruch bleibt in vollem Umfang bestehen.
8. Hinweis zur berufsrechtlichen Neutralität
8.1. Die Erstellung des Gutachtens erfolgt ausschließlich auf Grundlage medizinisch-fachlicher Kriterien. Zur Wahrung der berufsrechtlichen Vorgaben enthält das Gutachten keine wertenden oder herabsetzenden Aussagen über andere Tierärztinnen und Tierärzte oder deren Behandlungsweise. Bewertungen erfolgen sachlich, neutral und orientiert am aktuellen Stand der tiermedizinischen Wissenschaft.
9. Schlussbestimmungen / Gerichtsstand
9.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
9.2. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Geschäftssitz des Gutachters.
9.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt eine solche, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.
9.4. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags sowie Nebenabreden bedürfen der Textform (z. B. E-Mail). Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.
10. Datenschutz
Personenbezogene Daten, insbesondere medizinische Unterlagen und Angaben zu Tier und Halter:in, werden ausschließlich zur Durchführung des Gutachtens verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung auf der Website des Gutachters.
Stand: Mai 2025
